| Aachen | Im WS 2003/04 wurde der Aachener Modellstudiengang Humanmedizin eingeführt. Mit der Einführung läuft gleichzeitig der Regelstudiengang Humanmedizin aus. Nur bereits im WS 2003/04 immatrikulierte Studierende studieren weiter im Regelstudiengang. Im Modellstudiengang ist die Grenze Vorklinik-Klinik aufgehoben.
Im Interesse einer einheitlichen Qualität der Patientenversorgung wird das Studium der Medizin in der Bundesrepublik durch die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) einheitlich geregelt. Es hat sich jedoch gezeigt, dass gerade diese Einheitlichkeit der gesetzlichen Regelung wenig flexibel ist und den veränderten Anforderungen im Bereich der Medizin kaum Rechnung tragen kann. Aus diesem Grund hat sich die Medizinische Fakultät der RWTH Aachen entschlossen, den Gestaltungsspielraum, den die ÄAppO bietet, zu nutzen und 2003 einen Modellstudiengang zu implementieren. Die wesentlichen Unterschiede zwischen dem AACHENER MODELLSTUDIENGANG MEDIZIN und dem Regelstudiengang liegen
• in einer neuen, interdisziplinären Gliederung des Medizinstudiums in Studienabschnitte,
• in einer organzentrierten Einteilung der Unterrichtsfächer, und
• in der Möglichkeit, eigene Qualifikationsschwerpunkte zu setzen.
Der AACHENER MODELLSTUDIENGANG MEDIZIN verzichtet auf die bundeseinheitliche Prüfung nach vier Semestern, verlagert bestimmte vorklinische Inhalte in spätere Abschnitte des Studiums und zieht klinische Inhalte (mit Patientenkontakt) zeitlich vor. Theoretisches Basiswissen und klinische Anwendung werden ausgewogen über das gesamte Studium verteilt. Überdies können die Studierenden viel früher an die klinischen Aspekte des Studiums herangeführt werden.
Selbstverständlich finden auch im AACHENER MODELLSTUDIENGANG MEDIZIN Zwischenprüfungen statt, die den Staatsprüfungen analog sind und bestimmte Studienabschnitte abschließen. Frühestens nach dem 6. und nach dem 10. Semester findet jeweils eine zusammenfassende Universitätsprüfung statt: die Ärztliche Basisprüfung und die Klinische Kompetenzprüfung. Beide Universitätsprüfungen werden zweimal jährlich, jeweils in den Semesterferien angeboten. Zu diesen Prüfungen kann nur zugelassen werden, wer alle geforderten Pflichtleistungen des vorangegangenen Studienabschnitts nachweisen kann. Das Bestehen einer Universitätsprüfung ist Zulassungsvoraussetzung zum nächstfolgenden Studienabschnitt. Diese Prüfungen werden als objektiv strukturiertes praktisches Examen (OSPE) bzw. objektiv strukturiertes klinisches Examen (OSCE) abgehalten. Bei dieser Prüfungsart werden praktische Fähigkeiten, Fertigkeiten, die Sicherheit von Handlungen und das dazugehörige theoretische Hintergrundwissen in einer Kombination von mündlichen, praktischen und schriftlichen Aufgaben in Form eines Prüfungsparcours geprüft.
Diese Prüfungen haben im Vergleich zu bundeseinheitlichen Prüfungen den Vorteil, dass sie die flexible Ausgestaltung des Unterrichtsstoffes im AACHENER MODELLSTUDIENGANG MEDIZIN und die enge Verzahnung zwischen Vorklinik und Klinik widerspiegeln.
Die Abschlussprüfung des Medizinstudiums, der bundeseinheitliche Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, unterliegt wieder ausschließlich den Regeln der ÄAppO.
Als studienbegleitende, fakultätsübergreifende Leistungskontrolle wird ein Progress Test eingesetzt. Die Studierenden aller Jahrgänge nehmen einmal pro Semester am Progress Test teil. Der Progress Test ist ein schriftlicher, unbenoteter Wissenstest, dessen Schwierigkeitsgrad sich am Wissenstand eines approbierten Arztes/einer approbierten Ärztin orientiert. Das Ergebnis des Progress Tests gibt Auskunft darüber, wie viel von dem im Laufe des Studiums zu erlernenden Wissen die Studierenden zum jeweiligen Testzeitpunkt bereits erworben haben. Die Studierenden erhalten dadurch ein regelmäßiges Feedback über ihren aktuellen Wissensstand. Darüber hinaus erhält die Medizinische Fakultät der RWTH Aachen über den Progress Test Informationen über den mittleren Wissenszuwachs der einzelnen Jahrgänge und somit über den Erfolg des AACHENER MODELLSTUDIENGANGS MEDIZIN. Der Progress Test dient damit der Selbstkontrolle der Studierenden und der Medizinischen Fakultät.
Die neue Approbationsordnung schreibt vor, dass die Medizinischen Fakultäten Wahlpflichtveranstaltungen studienbegleitend anbieten müssen. Darüber hinaus hat der Wissenschaftsrat im Januar 2004 die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses gerade in der Hochschulmedizin gefordert. Schon bei der Konzeption des AACHENER MODELLSTUDIENGANGS MEDIZIN wurden diese beiden Aspekte bedacht und zusammengeführt: Den Studierenden sollte nicht nur eine möglichst breite Auswahl an Wahlpflichtveranstaltungen angeboten, sondern vielmehr auch eine umfassende wie auch zielgerichtete Ausbildung ermöglicht werden.
Neben der Vermittlung des für die ärztliche Tätigkeit wichtigen Basiswissens besteht im Rahmen des AACHENER MODELLSTUDIENGANGS MEDIZIN auch die Möglichkeit, eigene Ausbildungsschwerpunkte zu setzen. Deshalb ist der Studienplan so gestaltet, dass neben den Pflichtveranstaltungen auch Raum für einen Katalog von Wahlpflichtveranstaltungen besteht. Den Studierenden wird die Möglichkeit geboten, aus dem Katalog der Wahlpflichtveranstaltungen eine Auswahl zu treffen, die sowohl den individuellen Neigung und Fähigkeiten entsprechen als auch den Anforderungen an ein spezielles Ausbildungsziel genügen.
Einzigartig in Deutschland ist es, dass durch die Belegung von thematisch verwandten Wahlpflichtveranstaltungen ein zusätzliches Ausbildungsziel erreicht werden kann, welches Individuelles Qualifikationsprofil (IQ) genannt wird. So können sich die Studierenden beispielsweise neben der medizinischen Ausbildung als Prüfarzt zur Mitwirkung an Klinischen Studien qualifizieren oder einen Schwerpunkt in Zellbiologie/Humangenetik oder Gesundheitsmanagement setzen. Es ist nahe liegend, dass den Studierenden durch den Erwerb eines IQs bereits frühzeitig der Weg in Richtung Promotion geebnet wird. Darüber hinaus werden sich die Absolventen des AACHENER MODELLSTUDIENGANGS MEDIZIN zukünftig mit einer erworbenen Zusatzqualifikation einen Vorsprung auf dem Arbeitsmarkt sichern. |
| Berlin | Ein Modellstudiengang wird derzeit entwickelt, an der Fakultät besteht seit WS 1999/2000 parallel zum Regelstudiengang ein Reformstudiengang Medizin (63 Studienplätze pro Jahr) |
| Bochum | Seit dem Wintersemester 2003/2004 bietet die Medizinische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum neben dem reformierten Regelstudiengang einen Modellstudiengang Medizin an, der pro Jahrgang 42 Studierenden offen steht. Unser Reformziel ist eine konsequente patienten-, praxis- und problemorientierte Ausbildung durch
1. Aufhebung der bisherigen Studieneinteilung in vorklinischen und klinischen Abschnitt,
2. Integration grundlagenwissenschaftlicher, klinisch-theoretischer und klinischer Aspekte vom Beginn des Studiums,
3. Anwendung neuer problemorientierter und fächerübergreifender Lehr- und Lernformen,
a. Tutor-begleiteter Kleingruppenunterricht (je 7 Studierende) auf Basis des problemorientierten Lernens (POL), flankiert durch Seminare, Sprechstunden, praktische Übungen und Praktika
b. Patenpraxenprogramm mit regelmäßigen Hospitationen
c. Skills-Lab zum Training ärztlicher Fertigkeiten
4. Einführung neuer Prüfungsformen, die Kenntnisse und praktische Fertigkeiten erfassen können,
a. Modified Essay Question Tests mit Freitextantwort basierend auf Fallschilderungen
b. Objective Structured Clinical Examinations
Besondere Akzente des Modellstudiengangs in Bochum sind drei Schwerpunkte (so genannte Stränge, die sich über das gesamte Studium erstrecken) zu nennen, deren Inhalte für das spätere Berufsleben von entscheidender Bedeutung sein werden:
1. Gesundheitsökonomie
2. Ärztliche Interaktion
3. Medizinische Ethik
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| Bonn | Daten liegen nicht vor |
| Dresden | nicht vorhanden |
| Duisburg-Essen | Daten liegen nicht vor |
| Düsseldorf | Daten liegen nicht vor |
| Erlangen-Nürnberg | kein Modellstudiengang |
| Frankfurt am Main | kein Modellstudiengang gemäß ÄAppO |
| Freiburg | Daten liegen nicht vor |
| Gießen | Daten liegen nicht vor |
| Göttingen | kein Modellstudiengang |
| Greifswald | Daten liegen nicht vor |
| Halle-Wittenberg | trifft nicht zu |
| Hamburg | Daten liegen nicht vor |
| Hannover | ab Wintersemester 2005/06 Modellstudiengang "Hannibal" - vgl. http://www.mh-hannover.de/hannibal.html |
| Heidelberg | Heidelberger Curriculum Medicinale "Heicumed"
für alle Studierenden der Medizin seit WS 01/02
Vorklinik: fächerübergreifende gemeinsame Lehrveranstaltungen der Fachbereiche; Schwerpunkt: Organe und funktionelle Systeme, klinisch relevante funktionelle Zusammenhänge; integrierte Prüfungen; konstante Kleingruppen
Klinik: 5 Themenblöcke a 5 Module; Vermittlung von: Wissen auf wissenschaftlicher Basis, Fähigkeiten und Fertigkeiten; fallbasiertes Erarbeiten von Grundprinzipien der Diagnostik und Therapie, Leitsymptome; Schwerpunkt Unterricht am Krankenbett; Zeit für wissenschaftliches Arbeiten
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| Homburg/ Saar | Daten liegen nicht vor |
| Jena | nein |
| Kiel | Daten liegen nicht vor |
| Köln | Modellstudiengang Humanmedizin unter www.studiendekanat.de |
| Leipzig | Daten liegen nicht vor |
| Lübeck | Daten liegen nicht vor |
| Magdeburg | Daten liegen nicht vor |
| Mainz | Daten liegen nicht vor |
| Mannheim | Daten liegen nicht vor |
| Marburg | Daten liegen nicht vor |
| München (LMU) | nein |
| München (TU) | Es existiert kein Modellstudiengang. |
| Münster | Daten liegen nicht vor |
| Regensburg | Daten liegen nicht vor |
| Rostock | Daten liegen nicht vor |
| Tübingen | Daten liegen nicht vor |
| Ulm | Daten liegen nicht vor |
| Witten-Herdecke | Modellstudiengang Medizin an der Universität Witten/Herdecke
Die Fakultät für Medizin an der Universität Witten / Herdecke bietet seit dem Sommersemester 2000 mit Genehmigung des zuständigen Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie (MGSFF) des Landes NRW einen Modellstudiengang gemäß der Approbationsordnung (ÄAppO) an. Seit dem Sommersemester 2004 werden alle Anforderungen der neuen Approbationsordnung umgesetzt.
Die ersten beiden Studienjahre (erster Studienabschnitt der ÄAppO) sind im Modellstudiengang Medizin an der Universität Witten/Herdecke durch das Problemorientierte Lernen (POL) strukturiert. Dabei werden wöchentlich in Tutorien (= studentische Kleingruppe mit 6 Studierenden unter Supervision eines ärztlichen Tutors und eines studentischen Co-Tutors) Patientenfallgeschichten besprochen. Diese Papierfälle werden in einem strukturierten Prozess erarbeitet, der das ärztliche und wissenschaftliche Denken fächerübergreifend nachvollzieht (8 Schritte des POL). Am Ende der Sitzung formuliert die Gruppe eigene Lernziele, die offene Fragen zu dem Fall beantworten und erkannte Wissenslücken schließen sollen. In der sich anschließenden Woche haben die Studierenden Zeit, diese Fragestellungen und Lernziele eigenständig zu bearbeiten und das erworbene Wissen im Rahmen der ergänzend angebotenen Lehrveranstaltungen (Sprechstunden, Seminare und Praktika) zu vertiefen. In der folgenden Sitzung wird das Gelernte zusammengetragen und diskutiert.
Der im Rahmen des POL angebotene Unterricht soll das eigenverantwortliche Lernen der Studierenden unterstützen und setzt sich aus den naturwissenschaftlichen Fächern, den medizinischen Grundlagenfächern und klinischen Fächern zusammen. In den so genannten Sprechstunden findet studentenzentrierter Unterricht statt, innerhalb dessen sowohl offenen Fragen mit einem Fachdozenten geklärt werden können, als auch eine Einordnung des Themas in die Systematik des Faches ermöglicht wird. Zusätzlich zu den wöchentlichen Sprechstunden werden Seminare mit fachsystematischen Inhalten und Praktika in unterschiedlichen Fächern angeboten.
Die großen Themenbereiche des POL sind der Bewegungsapparat im 1. Semester, Innere Organe (Stoffwechsel, Herz-Kreislauf, Atmung, Flüssigkeits- und Elektrolythaushalt, Hormone) im 2. Semester, Nerven- und Sinnessystem im 3. Semester, sowie Urogenitalorgane, Blut- und Immunsystem im 4. Semester. Parallel zu diesen großen Semester-Themen des POL-Curriculum und mit direktem Bezug zu den jeweiligen POL-Fällen finden wöchentliche Untersuchungskurse in den Fächern Orthopädie (1. Semester), Innere Medizin (2. Semester), Neurologie, Augenheilkunde (3. Semester), Urologie und Gynäkologie (4. Semester) statt. In diesen Kursen werden den erworbenen Kenntnissen die notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Seite gestellt, um körperliche Befunde sorgfältig erheben zu können.
Jeweils am Ende des 1., 2. und 3. Semesters absolvieren die Studierenden ein zweiwöchiges Allgemeinmedizin-Praktikum im Rahmen des so genannten Allgemeinarzt-Adoptionsprogramms. Dabei kann jeder Studierende das gelernte Grundlagenwissen in der Realität „seiner“ Hausarztpraxis ausführlich überprüfen und anwenden.
Das Äquivalent zu ersten Staatsexamen wird im Modellstudiengang an der UWH durch fünf interne, staatsexamensersetzende Prüfungen (zwischen 1. und 4. Semester) erlangt. Diese fünf Prüfungen setzen sich aus drei schriftlich-fallbasierten (Modified Essay Question Test) und zwei mündlich-praktischen (Objective Structured Clinical Examination) Prüfungsformaten zusammen. Dabei müssen sowohl Wissen und Problemlösefähigkeiten, als auch praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten unter Beweis gestellt werden. Darüber hinaus werden von den Studierenden an der UWH alle nach §27 der neuen Approbationsordnung geforderten Leistungsnachweise im klinischen Ausbildungsabschnitt erbracht.
Am Ende des 4. Semesters beginnt für die Studierenden die Zeit der klinischen Blockpraktika. Das problemorientierte Lernen wird in der klinischen Ausbildung fortgeführt, die „Papierfälle“ (Patientengeschichten) werden durch den täglichen Kontakt zu realen Patienten ersetzt. Ziel der ganztägigen klinischen Blockpraktika ist es den Studierenden die Integration von Theorie und Praxis zu ermöglichen, grundlegende klinische Techniken zu vermitteln und ihnen zunehmend Verantwortung zu übertragen.
Vom 5. bis zum 9. Semester haben die Studierenden (in Gruppen von 3-6 Personen) eine Vielzahl jeweils mehrwöchiger Einsätze in den kooperierenden Kliniken. Sie werden auf Fach-Stationen sowohl theoretisch (durch tägliche fall- und problemorientierte Seminare) als auch praktisch (durch Unterricht am Krankenbett) ausgebildet. Die Studierenden verbringen während der Blockzeiten 4 Tage in der Klinik. Der Donnerstag wird von allen Fakultäten für das sog. Studium fundamentale (mit Veranstaltungen in geistes- und kulturwissenschaftlichen Fächern und den Künsten) frei gehalten.
Zwischen den klinischen Blöcken finden an der Universität sog. Theoriewochen statt, in denen das in der Klinik erworbene Wissen gefestigt, vertieft und durch die Inhalte der klinisch-theoretischen Fächer ergänzt werden kann. Zusätzlich zu den Blockpraktika in den Kliniken absolvieren die Studierenden im Verlauf des klinischen Studienabschnittes drei weitere zweiwöchige Praktika in ihrer Allgemeinarztpraxis.
Die Veranstaltungen der sog. integrierten Curricula ziehen sich durch das gesamte Studium (Studienjahr 1 – 5). Hier werden übergreifende Lehrveranstaltungen zu den Themengebieten
• „Kommunikation, Reflexion und Verantwortung“
• „Wissenschaftlichkeit, Methodologie und Forschung“
• „Anthropologie, Medizinethik, Medizinrecht, Geschichte der Medizin“ sowie
• „Gesundheitspolitik und Gesundheitssystemforschung“
angeboten und mit den übrigen Lehrinhalten sinnvoll verknüpft.
Im chronologischen Studienverlauf bildet sich dieses Konzept wie folgt ab:
Den Einstieg in die klinische Phase der Ausbildung stellt ein zweiwöchiges Mikrobiologiepraktikum dar. Direkt im Anschluss durchlaufen alle Studierenden den so genannten Kernblock I. In diesem sind die Fächer Innere Medizin (6 Wochen), Chirurgie (3 Wochen), Orthopädie/Unfallchirurgie (3 Woche), Dermatologie (2 Wochen), Augenheilkunde (1 Woche), Urologie (2 Wochen), Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (2 Wochen) vertreten. Der Schwerpunkt in dieser ersten Blockzeit liegt auf der Anamneseerhebung und der körperlichen Untersuchung. In der Theoriezeit werden Seminare zu den klinisch-theoretischen Fächern, zu den Querschnittsbereichen und in den Integrierten Curricula angeboten. Der Kernblock I wird mit zwei fächerübergreifenden Leistungsnachweisen in Form eines OSCE abgeschlossen.
Die sich anschließende Blockzeit beinhaltet die Fächer Neurologie und Psychiatrie (jeweils 4 Wochen). In der vor- und nachbereitenden Theoriezeit werden thematisch passende Inhalte aus den klinisch-theoretischen Fächern vermittelt.
Danach folgt für die Studierenden die Blockzeit Gynäkologie/ Pädiatrie, ebenfalls mit vorbereitender und nachbereitender Theoriezeit. Sie beginnt am Ende des 6. Semesters und schließt zu Beginn des 8. Semesters mit dem OSCE Gynäkologie/Pädiatrie ab. Die Blockpraktika in der Gynäkologie bzw. in der Pädiatrie dauern jeweils 4 Wochen. In dieser Blockzeit haben die Studierenden auch die Möglichkeit, Wahlpflichtblöcke zu absolvieren.
Der folgende Studienabschnitt vom 8. - 9.Semester dient der Festigung und Vertiefung der in den Blockpraktika und Theoriezeiten bereits erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Im Kernblock II haben die Studierenden Klinikpraktika in den Fächern Innere Medizin (4 Wochen), Chirurgie/Anästhesie (3 Wochen) und Geriatrie (2 Wochen). Das Beherrschen von Anamnese und Untersuchungstechniken wird hier vorausgesetzt und der Schwerpunkt auf differentialdiagnostische Überlegungen und langfristige Betreuung von Patienten gesetzt. Wiederum ist es tägliche Aufgabe der Studierenden, Patienten zu untersuchen und vorzustellen.
In den Theoriezeiten an der Universität finden Differentialdiagnosewochen statt. In den insgesamt 12 Wochen werden Symptome wie z. B. Luftnot, Thoraxschmerz aus Sicht unterschiedlicher Fachdisziplinen behandelt. Am Ende jeder Woche erfolgt im Rahmen einer klinisch-pathologischen Konferenz eine Fallvorstellung durch Studierende. Nach Absolvierung sämtlicher, im Rahmen der Approbationsordnung vorgeschriebenen Leistungsnachweise können die Studierenden dann das Praktische Jahr antreten.
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